KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Handel - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang 1 LOHNORDNUNG (Auszug)
G. Aufrechterhaltung der Überzahlung
Es sind die am bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in ihrer euromäßigen Höhe (centgenau) gegenüber den ab erhöhten kollektivvertraglichen Mindestlöhnen aufrechtzuerhalten.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.
Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.
Erhöht wird also der kollektivvertragliche Mindestlohn, die Überzahlung bleibt unverändert.
In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz allgemein zu unterteilen in
die idR jährlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen (siehe Detailausführung nachstehend),
die Biennals...