KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Werbung - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
(10) Die Entlohnungen gemäß Absatz (1) bis (8) bzw. deren Abgeltung in bezahlter Freizeit gemäß Absatz (9) müssen binnen 4 Monaten nach dem Tage der Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
§ 16 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter, Allgemeine Bestimmungen (Auszug)
(8) Innerhalb einer Verwendungsgruppe ist das dem bzw. der Angestellten gebührende monatliche Mindestgrundgehalt durch die Zahl der anrechenbaren Verwendungsgruppenjahre bestimmt.
Als Verwendungsgruppenjahre gelten jene Zeiten, die ein Dienstnehmer bzw. eine Dienstnehmerin in einer bestimmten Verwendungsgruppe bzw. vor Wirksamkeitsbeginn dieses Kollektivvertrages mit der einer bestimmten Verwendungsgruppe entsprechenden ...