KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeiter - Maler, Lackierer, Schilderhersteller - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nacht- und Schichtarbeit
a) Als Überstunden gelten alle über die normale täglich vereinbarte Arbeitszeit geleisteten Arbeitsstunden mit Ausnahme von Einbringungsstunden.
b) Werden auf Verlangen des Arbeitgebers in Ausnahmefällen solche Überstunden geleistet, werden diese mit einem Zuschlag von 50 Prozent auf den Stundenlohn vergütet.
c) Sonntagsstunden werden mit einem hundertprozentigen Zuschlag auf den Stundenlohn vergütet.
d) Für Überstunden in der Nacht, das ist von 20 Uhr bis 6 Uhr früh, wird ein hundertprozentiger Zuschlag vergütet.
f) Als gesetzliche Feiertage gelten: 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November, 8., 25. und 26. Dezember.
g) für den Bereich Korrosionsschutzanstrich- bzw. Straßenmarkierungsarbeiten gilt: Für Schichtarbeiten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gebührt eine Zulage im Ausmaß von 20 Prozent des Stundenlohnes.
Kommentierung
Der Kollektivvertrag regelt eine 39-Stunden-Woche, einen grundsätzlichen Zusc...