KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Personenbeförderung mit PKW - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
IX. Beendigung des Dienstverhältnisses
1. Während des ersten Monats kann das Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit).
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen jeweils zum Kalenderwochenende gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ununterbrochenen Dienstzeit von
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mehr als 1 Monat | 1 Woche |
mehr als 1 Jahr | 2 Wochen |
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen ohne Schmälerung des Entgelts ausreichend Zeit zum Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle, wöchentlich jedoch höchstens 1 Arbeitstag, freizugeben.
3. In Gemeinden, in denen die Verwendung eines Fahrpreisanzeigers verpflichtend vorgeschrieben ist, wird das Nichteinschalten entgegen der Bestimmungen der jeweils gültigen Tarif-VO in der Regel einen Entlassungsgrund darstellen.
Kommentierung
Unter der Rubrik „Allgemeine Informationen zu Kollektivverträgen und Übersichtstabellen“ finden Sie