KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Personenbeförderung mit PKW - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
XV. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
A. Alle Arbeitnehmer, die am 1. Juni ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einen Urlaubszuschuss, der am 1. Juni fällig ist. Dieser beträgt
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bei ununterbrochener
Betriebszugehörigkeit bis zu 1 Dienstjahr:
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¾ Brutto-KV-Mindestmonatslohn
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bei ununterbrochener
Betriebszugehörigkeit ab dem 2. Dienstjahr:
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1 Brutto-KV-Mindestmonatslohn
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Der Urlaubszuschuss gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis ...