KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Handel - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
G. Vordienstzeiten
1. Die Einführung der Vordienstzeitenanrechnung aus den Punkten lit. a bis d erfolgt über die nächsten Jahre in gestufter Form, sodass bei Neueintritten ab höchstens fünf Jahre und ab 1. Jänner 2024 höchstens sieben Jahre für die Einstufung in die Lohntafeln angerechnet werden. Das Ergebnis der Vordienstzeitenanrechnung wird auf ganze Kalendermonate aufgerundet.
Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterinnen-/Arbeiter-, Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin/Dienstnehmer oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis ...