KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Personenbeförderung mit PKW - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel IX Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung
Für die Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. In nachstehend angeführten Fällen wird bei Dienstverhinderung jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines Entgeltes in folgendem Ausmaß gewährt:
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a) | bei
eigener Eheschließung | 2
Tage |
b) | bei
eigener Ehescheidung | 1
Tag |
c) | bei
Niederkunft der Ehegattin oder der im gemeinsamen
Haushalt lebenden Lebensgefährtin | 2
Tage |
d) | bei
Tod des Ehegatten o... |