KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XVII - Lohntafel
A. Stunden-, Wochen- und Monatslöhne
bei Betriebszugehörigkeit bis zu fünf Jahren,
bei Betriebszugehörigkeit von länger als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,
bei Betriebszugehörigkeit von länger als zehn Jahren bis zu fünfzehn Jahren,
bei Betriebszugehörigkeit von länger als fünfzehn Jahren bis zu zwanzig Jahren,
bei Betriebszugehörigkeit von länger als zwanzig Jahren.
Lohnkategorie
Kraftfahrer für Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Gütern bis 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht sowie alle sonstigen Arbeiter
Lohntabelle KV-Kleintransporteure ab
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Stundenlöhne | Normal Wochenlöhne | Monatslöhne | |
in € | in € | in € | |
a) | 9,58 | 383,20 | 1.657,34 |
b) | 9,67 | 386,80 | 1.672,91 |
c) | 9,68 | 387,20 | 1.674,64 |
d) | 9,74 | 389,60 | 1.685,02 |
e) | 9,82 | 392,80 | 1.698,86 |
B. Tagesgeld
Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Fahrtätigkeit oder Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) werden Tagesgelder gewährt. Als Dienstort (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) gilt jener Ort (Anschrift), an dem der Dienstne...