KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Speditions- und Lagereibetriebe - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
Art. XIII Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
1. Alle Dienstnehmer erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss, der spätestens am 30. Juni fällig ist. Dieser beträgt einen kollektivvertraglichen Monatslohn, erhöht um 24 %.
2. Alle Dienstnehmer erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration, die spätestens am 30. November fällig ist. Diese beträgt einen kollektivvertraglichen Monatslohn, erhöht um 24 %.
3. Im Kalenderjahr, in dem der Dienstnehmer eintritt, gebührt der aliquote Teil des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration, berechnet vom Eintritt bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Bei Eintritt nach...