KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Speditions- und Lagerbetriebe - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Art. XIIIa Jubiläumsgeld
1. Als Anerkennung für langjährige Dienste hat der Dienstnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anspruch auf Jubiläumsgeld.
Nach der folgend angeführten ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit wird eine einmalige Anerkennungszahlung gewährt:
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25
Jahre | 2
kollektivvertragliche Monatslöhne |
30
Jahre | 2
kollektivvertragliche Monatslöhne |
35
Jahre | 2,5
kollektivvertragliche Monatslöhne |
40
Jahre | 3,5
kollektivvertragliche Monatslöhne |
Der Berechnung dieser Beträge werden die am ...