KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Spedition und Logistik - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 13 Dienstjubiläum
Für langjährige Dienste werden der/dem Angestellten nach einer ununterbrochenen Beschäftigung im selben Betrieb von
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25 Jahren mindestens | zwei Monatsgehälter |
30 Jahren mindestens | zweieinhalb Monatsgehälter |
35 Jahren mindestens | drei Monatsgehälter |
40 Jahren mindestens | dreieinhalb Monatsgehälter |
45 Jahren mindestens | dreieinhalb Monatsgehälter |
als einmalige Anerkennungszahlung gewährt. Die Angestellte/der Angestellte wird an ihrem/seinem Ehrentag ohne Schmälerung ihres/seines Entgeltes vom Dienst befreit, sollte dieser auf einen freien Tag fallen, ist der dem Ehrentag folgende Arbeitstag frei zu geben.
Die erste Karenz im Dienstverhältnis im Sinne des MSchG bzw. VKG wird bis zu einem Höchstausmaß von 10 Monaten bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält in § 13 Regelungen zu einem Jubiläumsgeld. Dieser Anspruch stellt sich wie folgt dar. Nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von
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25 Jahren mindestens | zwei Monatsgehälter, |
30 Jahren mindestens | zweieinhalb Monatsgehälte... |