KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Kollektivvertrag - Grundlagen
Die Bestimmungen zum Kollektivvertragswesen finden sich im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Demnach sind Kollektivverträge Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
Auf Arbeitgeberseite sind die gesetzlichen Interessenvertretungen etwa die Wirtschaftskammer, die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder die Rechtsanwaltskammer. Die freiwilligen Interessenvertretungen sind beispielsweise der Bankenverband oder der Versicherungsverband.
Auf Arbeitnehmerseite ist die gesetzliche Interessenvertretung die Arbeiterkammer, in der Praxis schließen aber in der Regel die Gewerkschaft bzw. die Teilgewerkschaften als freiwillige Interessenverbände die Kollektivverträge ab.
Zu einer etwaigen Kollektivvertragsfähigkeit entscheidet das Bundeseinigungsamt.
Kollektivverträge bestehen aus dem obligatorischen Teil, der etwa die Kündigungsbestimmungen des Kollektivvertrages selbst regelt, und dem normativen Teil, welcher die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beinhaltet, allen voran Mindestlöhne und -gehälter, Regelungen zur Sonderzahlung oder zu den persö...