KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
X. Überstunden (Auszug)
7. Entgeltansprüche für Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung über deren Leistung entweder durch die/den Arbeitnehmer:in selbst oder durch den Betriebsrat oder durch die Gewerkschaft bei der/beim Arbeitgeber:in oder deren/dessen Stellvertreter:in schriftlich geltend gemacht werden.
XII. Allgemeine Lohn-/Gehaltszahlungsbestimmungen (Auszug)
4. Lohn-/Gehaltsansprüche verfallen, wenn sie nicht vier Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der/vom Arbeitnehmer:in selbst oder dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft bei der/beim Arbeitgeber:in oder dessen Stellvertreter:in schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist verlängert sich um den Zeitraum, um welchen die letzte Lohn-/Gehaltsabrechnung aus Verschulden der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers verspätet durchgeführt wurde.
XXI. Arbeit an Feiertagen (Auszug)
3.
b. Für jeden erworbenen zusätzlichen freien Tag nach lit. a., der nicht bis zum Ende des Dienstverhältnisses konsumiert werden konnte, ist 1/22 des vereinbarten M...