KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 18 Verfall von Ansprüchen
Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
Kommentierung
Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruches abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.
Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.
Der Kollektivvertrag regelt nachfolgende Verfallsfrist:
Alle gegenseitigen Ansprüch...