KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 13 Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration
(1) Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben einmal in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration.
(2) Die Höhe des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration beträgt jeweils, ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, entweder 4,33 Wochenentgelte oder ein Monatsentgelt.
Das Wochen- bzw. Monatsentgelt wird berechnet auf Grundlage des Durchschnitts der Wochenentgelte der letzten 13 Wochen oder der Monatsentgelte der letzten 3 Kalendermonate vor der jeweiligen Fälligkeit, wobei Abwesenheitszeiten ohne Entgeltanspruch für den Berechnungszeitraum auszuscheiden sind ...