KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 13 Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration
(1) Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben einmal in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration.
(2) Die Höhe des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration beträgt jeweils, ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, entweder 4,33 Wochenentgelte oder ein Monatsentgelt.
Das Wochen- bzw. Monatsentgelt wird berechnet auf Grundlage des Durchschnitts der Wochenentgelte der letzten 13 Wochen oder der Monatsentgelte der letzten 3 Kalendermonate vor der jeweiligen Fälligkeit, wobei Abwesenheitszeiten ohne Entgeltanspruch für den Berechnungszeitraum auszuscheiden sind und somit der Anspruch sowohl dem Grund als auch der Höhe nach nicht vermindert wird. (Berechnungsformel siehe Anhang B.)
Reiseaufwandsentschädigungen (Zehrgeld, Trennungszulage, Fahrtkostenvergütung) sind nicht miteinzubeziehen.
Kommt es innerhalb des Kalenderjahres im aufrechten Arbeitsverhältnis zu einer Änderung des vereinbarten Beschäftigungsausmaßes, ist die Höhe des Urlaubszuschusses und...