KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Bauhilfsgewerbe - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 9 Weihnachtsgeld
1. Arbeitnehmer erhalten nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit ein Weihnachtsgeld für während des laufenden Kalenderjahres je geleistete 39 Stunden. Bei der Abrechnung sind allfällige Reststunden aliquot zu berücksichtigen.
Zeiten, für die ein Anspruch auf Fahrzeitvergütung besteht, werden nicht für die Berechnung des Weihnachtsgeldes berücksichtigt.
Der Urlaub gemäß Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG bzw. UrlG sowie entgeltpflichtige Betriebsabwesenheit sind einzurechnen.
Das Weihnachtsgeld beträgt:
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Für das Gebiet der Republik
Österreich mit Ausnahme von Burgenland
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