KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Güterbeförderungsgewerbe - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XIII - Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
1. Dienstnehmer und Lehrlinge, die am 1. Juni ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einen Urlaubszuschuss, der am 1. Juni fällig ist. Dieser beträgt für Dienstnehmer 4,33 KV-Normalwochenlöhne, erhöht um 25 %, für Lehrlinge eine kollektivvertragliche monatliche Lehrlingsentschädigung. Der Urlaubszuschuss gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis zum 1. Juni.
2. Dienstnehmer und Lehrlinge, die am 1. Dezember ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten eine Weihnachtsremuneration, die am 1. Dezember fällig ist. Diese beträgt für Dienstnehmer 4...