Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Arbeiter – Güterbeförderungsgewerbe – Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Erstmals regelt der gegenständliche Kollektivvertrag seit die Anrechnung von Karenzzeiten.

Karenzzeiten nach dem MSchG bzw. VKG im laufenden Arbeitsverhältnis werden für Geburten seit im Ausmaß von höchstens 24 Monaten auf Lohnvorrückungen, Urlaubsausmaß, Kündigungsfristen sowie Entgeltfortzahlung (EFZ) im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet.

Karenzzeiten, die bereits vor dem (aufgrund der Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG) im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 24 Monaten zu b...

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