KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
4. Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung schriftlich - bei sonstigem Verfall - geltend gemacht werden.
Kommentierung
Die Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.
Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.
Der KV regelt nachfolgende Verfallsfristen:
Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von sechs Monaten ...