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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 19.08.2024

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 19.08.2024

Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Verfall (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Die Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.

Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.

Der KV regelt nachfolgende Verfallsfristen:

Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von sechs Monaten ...

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