KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 8 Kündigung
Für Arbeitnehmer/innen, die dem Kollektivvertrag in der jeweils gültigen Fassung unterliegen, gelten die Regelungen des Angestelltengesetzes. Für den/die Arbeitgeber/in beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate.
Kommentierung
Der KV kennt keine inhaltlich eigenständigen Regelungen zur Frage der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern verweist bloß auf die Geltung des AngG und wiederholt die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Es sind daher die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen, vereinbart kann aber auch ein Kündigungstermin zum (15. und) Letzten des Monats werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltendienstverhältnisses und beträgt mindestens sechs Wochen. Zu beachten ist, dass u. U. auch Karenzze...