KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Immobilienverwalter - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Keine kollektivvertragliche Bestimmung zur Kündigung!
Kommentierung
Der KV kennt keine Regelungen zur Frage der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall sind daher die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen. Es können aber auch die Kündigungstermine zum 15. oder Letzten des Monats vereinbart werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltendienstverhältnisses und beträgt mindestens sechs Wochen. Zu beachten ist, dass u. U. auch Karenzzeiten für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ausschlaggebend sind.
Der Arbeitnehmer kann gesetzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ...