KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Speditions- und Lagereibetriebe - Kündigung (gültig seit 1.4.2019)
gültig von: 1.4.2019 bis: 31.3.2020
Art. XII Lösung des Dienstverhältnisses und Verfall von Ansprüchen
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat (Probemonat) sowie im beiderseitigen Einverständnis kann das Dienstverhältnis jederzeit gelöst werden.
2. Wird das Dienstverhältnis vom Dienstgeber oder Dienstnehmer einseitig gelöst, gelten nachstehende Kündigungsfristen:
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Ab 1 Monat bis 1 Jahr
ununterbrochener Betriebszugehörigkeit
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1 Woche
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Bis 5 Jahre ununterbrochener
Betriebszugehörigkeit
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... |