KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Speditions- und Lagereibetriebe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Art. XII Lösung des Dienstverhältnisses und Verfall von Ansprüchen
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat (Probemonat) sowie im beiderseitigen Einverständnis kann das Dienstverhältnis jederzeit gelöst werden.
2. Wird das Dienstverhältnis vom Dienstgeber oder Dienstnehmer einseitig gelöst, gelten nachstehende Kündigungsfristen:
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Ab
1 Monat bis 1 Jahr ununterbrochener
Betriebszugehörigkeit | 1
Woche |
Bis 5 Jahre ununterbrochener
Betriebszugehörigkeit | 2
Wochen |
Bis 10 Jahre ununterbrochener
Betriebszugehörigkeit | 3
... |