KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Spedition und Logistik - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 10a Elternkarenz
1. Sofern eine Elternkarenz längstens zum zweiten Geburtstag des Kindes beansprucht wurde, hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber spätestens drei Monate vor dem Ende der Karenz den in Karenz befindlichen Elternteil an die zuletzt bekannt gegebene Adresse schriftlich zu informieren, zu welchem Zeitpunkt die Karenz endet.
2. Die erste Karenz im Dienstverhältnis wird für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß bis zum Höchstausmaß von insgesamt 12 Monaten angerechnet.
Die zweite Karenz im Dienstverhältnis, die nach dem beginnt, wird für die Bemessung der K...