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GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5298-6

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 369 Pensionsanpassung 2018

Martin Sonntag

1

Die unterschiedliche Erhöhung der Pensionen je nach Gesamtpensionseinkommen ist sachlich gerechtfertigt, sodass sich ein Mann (mit höherem Pensionseinkommen) jedenfalls nicht auf einen Verstoß gegen die RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit berufen kann (10 ObS 49/19g). Der EuGH hatte gegen die Regelungen der Abs 1, 2 und 6 iVm dem SpBegrG keine Bedenken im Hinblick auf eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters oder eines Verstoßes gegen die Grundrechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentum nach Art 16 f GRC (C-223/19; vgl zur Regelung für die Beamten auch C-405/20). Der VfGH hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken (DRdA-infas 2019/164).

1a

Nach dem klaren Wortlaut des Abs 1 Satz 1 ist mit „Pensionserhöhung“ nach dieser Bestimmung die Erhöhung der gesetzlichen Pension gemeint, weil nur diese (sonst) grundsätzlich nach § 108h Abs 1 ASVG mit dem Anpassungsfaktor zu erfolgen hat. Eine Erhöhung anderer Pensionen lässt sich daher aus dieser Bestimmung nicht ableiten (9 ObA 100/24g zu §§ 775 und 790 ASVG).

2

Fraglich war, ob die nach § 10 Abs 6 BVG über die Begrenzung...

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