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GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5041-8

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 156a Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus

Jörg Ziegelbauer

1

Seit (§ 375 Abs 1) sieht § 156a eine neue Leistung, nämlich einen Bonus vor, der entweder zur AZ (AZ-Bonus) oder zur Pension aus eigener PV (Pensionsbonus) bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gebührt. Die bis dahin gewährte höhere AZ für Langzeitvers gem § 150 Abs 1 lit a sublit cc trat mit Ablauf des außer Kraft (§ 375 Abs 2; beachte aber die Ausnahme des § 375 Abs 3; s dazu bei § 375 und § 150 Rz 1a). Der Bonus ist infolge der systematischen Stellung des § 156a in Abschnitt III, dritter Unterabschnitt des GSVG („AZ“) und der Anordnung der Anwendungen zahlreicher Bestimmungen über die AZ auf den Bonus gem Abs 10 (vgl auch Abs 8) - zumind nach innerstaatl Recht - als Sonderform der AZ anzusehen (Pfeil in SV-Komm § 299a ASVG Rz 3).

2

Der Bonus wird in drei Varianten gewährt (unter Berücksichtigung der Übergangsregelung des § 375 Abs 3):

  • Variante 1 (30 Jahre Erwerbstätigkeit): Abs 1 und 2

  • Variante 2 (40 Jahre Erwerbstätigkeit): Abs 3 und 4

  • Variante 3 (40 Jahre Erwerbstätigkeit, gemeinsamer Haushalt mit Ehegatten/Ehegattin oder eingetragenem Partner/eingetragener Partnerin): Abs 5 und 6. Haben beide Eheleute (eingetragene Partner) Ansp...

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