VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 25 Akteneinsicht
Literatur
Pühringer/Ziehensack, Das Recht auf Akteneinsicht (2020); Schramek, Umweltinformationsrecht im Spannungsfeld zur Akteneinsicht, ZfV 2021, 455; Walcher/Flachhuber, Die Pflicht zur Auskunft, die Gewährung von Umweltinformationen und das Recht auf Akteneinsicht im Lichte des (zukünftigen) Zugangs zu Informationen nach dem IFG, RFG 2024, 109.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsatz der Akteneinsicht | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Recht auf Akteneinsicht | ||
II. | Ausschluss von der Akteneinsicht | ||
A. | Gesetzlicher Ausschluss | ||
B. | Ausschluss auf Verlangen der Behörde | ||
C. | Zuständigkeiten | ||
I. Grundsatz der Akteneinsicht
A. Allgemeines
1
Die Akteneinsicht stellt für die Verfahrensparteien ein wichtiges Instrument des Verfahrensrechts dar, das zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen von elementarer Bedeutung ist. Für das Verfahren vor dem VwGH wird die Akteneinsicht in § 25 VwGG geregelt. Vergleichbare Bestimmungen finden sich auch in anderen Verfahrensordnungen, da das Recht auf Akteneinsicht in Verfahren vor sämtlichen Behörden, Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichten vorhanden ist. Die Parteien dürfen Einsicht in die Bestandteile der ihre Rechtssache betreffenden Akten nehmen und sich von diese...