VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 45 Wiederaufnahme des Verfahrens
Literatur
Grafl, Die Wiederaufnahme im Verwaltungsverfahren, in Holoubek/Lang (Hrsg), Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch die Verwaltungs- und Abgabenbehörde (2017) 49; Oswald, Die Parteien im Verfahren vor dem VwGH, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 225; Wagrandl, Die Wiederaufnahme nova reperta im Verwaltungsverfahren - Versuch eines Beitrags zu einer Allgemeinen Verfahrensrechtslehre, JBl 2022, 390.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Herkunft und Bedeutung | ||
II. | Systematik der Wiederaufnahmegründe | ||
III. | Wiederaufnahmegründe gemäß § 45 Abs 1 VwGG | ||
A. | Herbeiführung des Erkenntnisses oder Beschlusses durch eine gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichung | ||
B. | Irrige Annahme einer Fristversäumung durch den VwGH | ||
C. | Entschiedene Sache | ||
D. | Verletzung des Parteiengehörs | ||
E. | Nachträgliche Aufhebung einer klaglosstellenden Maßnahme | ||
IV. | Wiederaufnahmegründe gemäß § 45 Abs 4 VwGG | ||
V. | Voraussetzungen und Verfahren | ||
VI. | Wiederaufnahme durch das Verwaltungsgericht | ||
I. Herkunft und Bedeutung
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Grundsätzlich endet das verwaltungsgerichtliche Verfahren mit Erkenntnis oder Beschluss des VwGH. Entscheidungen des VwGH als Höchstgericht kön...