Suchen Kontrast Hilfe
VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 73

Cornelia Lanser/Ingrid Lanser

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung
3- 5

I. Allgemeines

1

Neben den §§ 72 bis 76 VwGG zählt insbesondere die auf Grund der Ermächtigung in § 73 VwGG erlassene Verordnung des Präsidenten des VwGH zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen der elektronischen Kommunikation zwischen dem VwGH und den Verfahrensbeteiligten. Auf Grund der §§ 24a und 73 VwGG hat der Präsident des VwGH - nach Anhörung der Vollversammlung - eine Verordnung zu erlassen, welche die nähere Vorgangsweise bei der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen und der Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des VwGH regelt. Dieser Verpflichtung ist er mit der VwGH-EVV nachgekommen. Die Stammfassung der Verordnung wurde im Jahr 2014 erlassen und ist mit in Kraft getreten.

2

Im Übrigen werden die Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr mit § 76 VwGG abgerundet: Diese Bestimmung ergänzt die im VwGG normierten Rechtsgrundlagen um den Verweis auf §§ 89a bis 89g Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), die im Verfahren vor dem VwGH sinngemäß anzuwenden sind.

II. VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung

3

Die Verordnung ist durch den Präsidenten des VwGH - nach Anhörung der Vollversammlung - ...

Daten werden geladen...