Suchen Kontrast Hilfe
VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 19 Geschäftsordnung

Kerstin Holzinger

1

Die VwGHGO enthält nähere Regelungen über die Leitung des VwGH (vgl Art 1 VwGHGO), die Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung, die Geschäftsordnung und den Tätigkeitsbereicht sowie über die Dreiervorschläge für die Ernennung von Mitgliedern in der Vollversammlung (Art 2 VwGHGO), die Beratung und Abstimmung mit Mitteln der Telekommunikation und Beschlussfassung im Umlaufweg in der Vollversamlung (Art 3 VwGHGO) bzw im Senat (Art 6 VwGHGO), den Berichter (Art 4 VwGHGO) und die Beratung und Abstimmung im Senat (Art 5 VwGHGO), sowie weiters die Schriftführung (Art 7 VwGHGO), das Evidenzbüro (Art 8 VwGHGO), den Tätigkeitsbericht (Art 9 VwGHGO), die Verhandlung (Art 9 f VwGHGO), die Akteneinsicht (Art 11 VwGHGO) sowie Erkenntnisse und sonstige Erledigungen (Art 14 f VwGHGO).

2

Die VwGHGO wurde insbesondere zur näheren Ausgestaltung der mit der COVID-Pandemie eingeführten und später ins „Dauerrecht“ überführten Möglichkeit der Beratung und Abstimmung der Vollversammlung und der Senate mit Mitteln der Telekommunikation oder Abstimmung im Umlaufweg von der Vollversammlung des VwGH am neu beschlossen und mit BGBl II 254/2021 kundgemacht.

3

Die verfassungsges...

Daten werden geladen...