VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 33 Einstellung
Literatur
Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsverfahren2; Götzl/Gruber/Reisner/Winkler, Verwaltungsverfahren2; Schwarzer, Die Klaglosstellung des Beschwerdeführers im Bescheidprüfungsverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ZfV 1984, 1; Thienel, Die Klaglosstellung im Bescheidprüfungsverfahren vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, JBl 1985, 405; Zeleny, Beschwerdelegitimation und Rechtsschutzbedürfnis im Bescheidprüfungsverfahren vor dem VwGH, in Thienel (Hrsg), Verwaltungsgerichtsbarkeit im Wandel (1999) 31.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Entwicklung | |
II. | Allgemeines und systematische Einordnung | |
III. | Einstellung (Abs 1) | |
IV. | Vorhalt (Abs 2) |
I. Entwicklung
1
Die Regelung des § 33 VwGG war in der Stammfassung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 enthalten. Sie fußt auf historischen Vorbildern. Bereits das Gesetz vom 22. October 1875 betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes enthielt eine - dem reichsgerichtlichen Verfahrensrecht nachgebildete und dem geltenden § 33 Abs 1 VwGG im Wesentlichen entsprechende - Regelung über die Einstellung des Beschwerdeverfahrens infolge Klaglosstellung. Diese Bestimmung änderte sich in den nachfolgenden Verfahrensordnungen des VwGH nicht wesentlich. A...