VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 68 Kosten
Literatur
Fister, Gebühren und Aufwandersatz, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 301.
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Die Regelung stellt klar, dass die Bestimmungen der §§ 47 ff VwGG auf die im Feststellungsverfahren anfallenden Kosten keine Anwendung finden. Diese sind als Kosten eines Zwischenverfahrens nach den Vorschriften, die das Verfahren des antragstellenden Gerichts regeln, geltend zu machen.