VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 29
Literatur
Lenneis, Die Rolle der belangten Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen (1999) 123; Tanzer, Die Rolle der belangten Behörde im Verfahren der Verwaltungsgerichte und der Eintritt oberster Organe, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht (2014) 285.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematischer Zusammenhang | |
II. | Grundsätzliche Beschränkung auf das Revisionsverfahren | |
III. | Begriff der weiteren Ausfertigung | |
IV. | Einschränkung der Verpflichtung | |
V. | Verbesserungsauftrag |
I. Systematischer Zusammenhang
1
Die Regelungen des § 29 VwGG über die Erforderlichkeit einer weiteren Ausfertigung der Revision stehen in Zusammenhang mit jenen Bestimmungen des VwGG, welche eine Verständigung der obersten Verwaltungsbehörde des Bundes oder des Landes vom Revisionsverfahren erfordern, sofern diese nicht ohnehin gemäß § 21 Abs 1 Z 2 VwGG als belangte Behörde am Verfahren beteiligt ist. In Abhängigkeit von der Zulassung der Revision hat diese Verständigung entweder durch das Verwaltungsgericht oder durch den VwGH zu erfolgen, wobei den obersten Vollzugsbehörden die Möglichkeit e...