VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 63 Vollstreckung
Literatur
Kopp, Der „Folgenbeseitigungsanspruch“ nach § 50 Abs 1 VwGG und § 87 Abs 2 VfGG, ÖJZ 1973, 289; Schick, Die Rechtswirkungen der Entscheidungen des VwGH, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 249; Stöger, Verwaltungsgerichtliche Kassation und „aufbauende Bescheide“ (2002); Zorn, Rechtswirkungen des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses im fortgesetzten Verfahren, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen (1999) 253.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Wirkungen stattgebender Revisionsentscheidungen (Abs 1) | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Bindungswirkung und Folgenbeseitigungsanspruch | ||
III. | Vollstreckung der Entscheidungen des VwGH in der Sache (Abs 2) | ||
I. Allgemeines
1
Unter der Überschrift „Vollstreckung“ regelt § 63 VwGG einerseits die Wirkungen von stattgebenden Entscheidungen des VwGH über Revisionen (Abs 1) und andererseits die Vollstreckung von Entscheidungen des VwGH in der Sache selbst (Abs 2). Die Regelung erhielt ihre geltende Fassung durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, sie lässt sich jedoch sehr viel weiter bis zu den Anfängen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückverfolgen.