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VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

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Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 36 Vorverfahren

Thomas Ziniel

Literatur

Pürgy, Inhalt und Verfahren der Revision, in Holoubek/Lang (Hrsg) Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 89.

1

§ 36 VwGG regelt das bei außerordentlichen Revisionen vom VwGH bei Vorliegen der Voraussetzungen selbst durchzuführende Vorverfahren. Zwar hat ein Revisionswerber auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Im Gegensatz zu ordentlichen Revisionen ist das Verwaltungsgericht aber bei außerordentlichen Revisionen lediglich zur Vorlage der Revision samt Akten an den VwGH, der Mitteilung der Revision an die Parteien sowie gegebenenfalls der Zustellung einer Ausfertigung an den Bundesminister oder die Landesregierung verpflichtet; § 30a Abs 1 bis 6 VwGG ist gemäß § 30a Abs 7 VwGG hingegen nicht anzuwenden. Das Vorverfahren führt der Berichter.

2

Eine außerordentliche Revision ist zur weiteren Behandlung geeignet, wenn sowohl die formell-rechtlichen als auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese nicht vor, ist die außerordentliche Revision, gegebenenfalls nach Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens durch den VwGH, gemäß § 34 VwGG vom VwGH selbst zurückzuweisen. Dass nicht bereits das Verwaltungsgericht und auch nicht der VwGH in jedem Fall...

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