Suchen Kontrast Hilfe
VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 64 Parteien

Melina Oswald

Literatur

Oswald, Die Parteien im Verfahren vor dem VwGH, in Holoubek/Lang (Hrsg) Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 225.

1

Für das Feststellungsverfahren nach Art 133 Abs 2 B-VG normiert § 64 VwGG, dass Parteien im Verfahren vor dem VwGH das antragstellende Gericht, die Behörde, die den Bescheid bzw das Verwaltungsgericht, das das Erkenntnis oder den Beschluss erlassen hat, und die Parteien des Rechtsstreites vor dem antragstellenden Gericht sind.

2

Die Parteistellung des Verwaltungsgerichts, das die auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfende Entscheidung erlassen hat, ist vor dem Hintergrund der mangelnden Parteistellung des Verwaltungsgerichts im Revisionsverfahren bemerkenswert. Zwar ist das Erkenntnis des VwGH in diesen Verfahren lediglich ein feststellendes, das Thema des Verfahrens ist jedoch ebenso wie beim Revisionsverfahren die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dass es sich bei den Zuständigkeiten nach Art 133 Abs 2 B-VG vorwiegend um Schadenersatzklagen gegen staatliche oder staatsnahe Rechtsträger handelt, vermag die Parteistellung eines Verwaltungsgerichts nicht zu erklären, kann der Rechtsträger doch weder im Vorfeld die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts noch im ...

Daten werden geladen...