VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 72 Elektronischer Rechtsverkehr
Literatur
Berger, Elektronischer Rechtsverkehr und „organisatorische Beschränkungen“: zwei Seiten einer Medaille, ZVG 2016, 1; Eisenberger/Holzmann, Rechtzeitige Einbringung von Schriftsätzen bei den Verwaltungsgerichten, ZfV 2019, 312; Grois, Verwaltungsgerichte und Elektronischer Rechtsverkehr, ZVG 2014, 111; Köhler, Verwaltungsgerichtsbarkeit neu - Die Änderungen im Verfahren vor dem VwGH, in Baumgartner (Hrsg), Jahrbuch Öffentliches Recht (2014) 83.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Geltungsbereich und Umfang der elektronischen Einbringung und Übermittlung | ||
A. | Schriftsätze | ||
B. | Erledigungen | ||
III. | Arten der elektronischen Einbringung und Übermittlung | ||
A. | Elektronischer Rechtsverkehr (§ 72 Abs 1) | ||
B. | Elektronische Zustelldienste (§ 72 Abs 2) | ||
I. Allgemeines
1
Der 4. Unterabschnitt des II. Abschnitts des VwGG (§§ 72 bis 76) hat den elektronischen Rechtsverkehr zum Gegenstand. Die papierlose (elektronische) Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und Gerichten hat in Österreich im Wesentlichen Ende der 1980er-Jahre in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Erlassung der §§ 89a ff GOG begonnen. In Anlehnung an diese Bestimmungen wurd...