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VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

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Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 58

Peter Chvosta

Literatur

Fister, Gebühren und Aufwandersatz, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 301; Marzi/Unger, Der Kostenersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ÖJZ 2009, 350; Müller, Einige Änderungen im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, AnwBl 1997, 880; Paar, Verfahrenskostenaufwand und Amtshaftung, ÖJZ 2020/119; Trost, Das Kostenrecht des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl 2024, 218; Ziehensack, Praxiskommentar Kostenrecht (2020).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Fallkonstellationen der Kostenselbsttragung
3- 5
III.
Materielle Klaglosstellung
6- 9

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung des § 58 Abs 1 VwGG stellt klar, dass der Kostenersatz für das Verfahren vor dem VwGH in den §§ 47 ff VwGG abschließend geregelt ist. Aufwendungen, die durch das Verfahren vor dem VwGH entstanden sind und nicht durch das Kostenrecht des VwGG vergütet werden, sind von der Partei gemäß § 58 Abs 1 VwGG selbst zu tragen.

2

Der Ersatz dieser Aufwendungen kann nur ausnahmsweise als Vermögensschaden erfolgreich am Zivilrechtsweg begehrt werden: Beruht die vom VwGH als rechtswidrig aufgehobene Entscheidung auf einer „unvertretbaren“ Rechtsansicht oder Rechtsanwendung, ist der Aufwand zur Herstellung des rechtm...

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