VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 48
Literatur
Fister, Gebühren und Aufwandersatz, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 301; Marzi/Unger, Der Kostenersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ÖJZ 2009, 350; Trost, Das Kostenrecht des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl 2024, 218; Ziehensack, Praxiskommentar Kostenrecht (2020).
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Umfang des Anspruchs von Revisionswerbern und Mitbeteiligten | ||
A. | Gebühren und Barauslagen | ||
B. | Schriftsatzaufwand | ||
C. | Reisekosten und Verhandlungsaufwand | ||
III. | Umfang des Anspruchs des Rechtsträgers | ||
A. | Schriftsatzaufwand | ||
B. | Reisekosten und Verhandlungsaufwand | ||
I. Allgemeines
1
Die Bestimmungen des § 48 Abs 1 bis 3 VwGG regeln in taxativer Weise, welche Aufwendungen bei Bestehen eines Anspruchs gemäß § 47 VwGG für den Ersatz in Betracht kommen; sie beschränken sich auf jene „Aufwendungen, die in jedem Fall gemacht werden müssen“. Damit sollte eine (Einzelfall-)Prüfung der Notwendigkeit von Kosten weitgehend vermieden werden. Wie auch die von der ZPO abweichende Verwendung des Begriffs „Aufwand“ (anstelle von „Kosten“) verdeutlicht, sollen - im Gegensatz zu § 42 Abs 1 ZPO - auch die persönlichen Bemühungen der Parteien vergütet werden, was sich derzeit prak...