VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 49
Literatur
Fister, Gebühren und Aufwandersatz, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 301; Marzi/Unger, Der Kostenersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ÖJZ 2009, 350; Neusiedler, Verfahrenskosten und Verfassungsrecht, ÖJA 2024, 400; Trost, Das Kostenrecht des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl 2024, 218; Ziehensack, Praxiskommentar Kostenrecht (2020).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Schriftsatz- und Verhandlungsaufwand | ||
A. | Pauschalbeträge für Revisionswerber und Mitbeteiligte | ||
B. | Pauschalbeträge für Rechtsträger der belangten Behörde | ||
III. | Fahrt- und Aufenthaltskosten | ||
IV. | Mehrheit von Mitbeteiligten | ||
I. Allgemeines
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Die Verordnungsermächtigungen in § 49 Abs 1, 2 und 4 VwGG sehen ein Pauschalierungssystem vor, aus dem sich die Höhe des Anspruchs auf Aufwandersatz ableitet, soweit ein Ersatz des Schriftsatz- und Verhandlungsaufwandes sowie der Aufenthaltskosten gemäß § 48 VwGG zuerkannt wird. Eine Pauschalierung ist an sich - insbesondere aus Gründen der Verwaltungsökonomie - zulässig, sofern die Pauschalierung nicht unsachlich erfolgt. Die Verordnung ist vom Bundeskanzler (seit Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ohne das Einvernehme...