Suchen Kontrast Hilfe
VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 62 Anzuwendendes Recht

Mathis Fister

Literatur

Perthold-Stoitzner, Gibt es ein Fehlerkalkül für Entscheidungen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts? in Jabloner (Hrsg), Wirken und Wirkungen höchstgerichtlicher Judikatur (2007) 46.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Subsidiäre Anwendbarkeit des AVG (Abs 1)
3- 6
III.
Anzuwendendes Recht bei Sachentscheidungen (Abs 2)
7, 8

I. Allgemeines

1

Das VwGG regelt das Verfahren vor dem VwGH nicht abschließend, sondern es stellt sich als fragmentarische Verfahrensordnung dar, die insbesondere durch das Verfahrensrecht des AVG komplettiert wird. Die subsidiäre Anwendbarkeit des AVG im Verfahren vor dem VwGH (§ 62 Abs 1 VwGG) hat eine lange Tradition. Im VwGG 1945 war noch die subsidiäre Anwendbarkeit von AVG und VStG vorgesehen. Der Verweis auf das VStG ist mit der Novelle BGBl 203/1982 entfallen; zugleich wurde Abs 2 angefügt, wonach der VwGH bei Entscheidungen in der Sache über Säumnisbeschwerden jene Verwaltungsvorschriften anzuwenden hat, die die säumig gewordene Behörde anzuwenden gehabt hätte. Seine geltende Fassung erhielt Abs 2 schließlich mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013; danach wird allgemein auf Sachentscheidungen des VwGH und auf die vom Verwaltungsgericht an...

Daten werden geladen...