VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 80 Verweisungen
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§ 80 VwGG enthält eine generelle dynamische Verweisung auf Bundesgesetze. Es handelt sich dabei um eine klassische legistische Regelungstechnik. Die generelle dynamische Verweisung korrespondiert etwa mit Bestimmungen wie § 64 VwGG, in denen andere Bundesgesetze allein in ihrer Stammfassung zitiert sind, und führt dazu, dass dennoch die im relevanten Zeitpunkt jeweils geltende Fassung der verwiesenen Bestimmung anzuwenden ist.
Da nicht auf Rechtsvorschriften einer anderen normsetzenden Autorität verwiesen wird, sondern das Bundesgesetz VwGG allein auf andere Bundesgesetze verweist, ist § 80 VwGG auch verfassungsrechtlich unbedenklich.
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§ 80 VwGG geht auf das 2. Euro-Umstellungsgesetz - Bund zurück, mit dem erstmals eine dynamische Verweisung auf Bundesgesetze Eingang in das VwGG fand. In der Folge änderte sich nur mehr die Nummerierung.