VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 4
1
Mit BGBl I 51/2012 ist die bis dahin in Art 134 Abs 1 B-VG vorgesehene Unterscheidung der „sonstigen Mitglieder“ des VwGH in „Senatspräsidenten“ und „Räte“ entfallen. Weiterhin gebräuchlich ist diese Differenzierung jedoch im Organisations- und Dienstrecht des VwGH.
2
Die Reihung der Mitglieder des VwGH nach Dienstrang ist etwa für die Reihenfolge der Stimmabgabe im Senat von Bedeutung.