Suchen Kontrast Hilfe
VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 30b Vorlageantrag

Christoph Hofstätter

Literatur

Marzi/Segalla, Die Rolle des Verwaltungsgerichts im Verfahren vor dem VwGH, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 207; Ponader/Schmidt, Das Revisionsvorverfahren - Ein Rechtsmittelweg über strittiges Terrain, ZVG 2021, 286; Pürgy, Inhalt und Verfahren der Revision, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 89.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Vorlageantrag (Abs 1)
1- 3
II.
Vorlage an den VwGH (Abs 2)
4, 5
III.
Zurückweisung des Vorlageantrags (Abs 3)
6, 7

I. Vorlageantrag (Abs 1)

1

Das Rechtsmittel gegen zurückweisende Vorentscheidungen der Verwaltungsgerichte iSd § 30a Abs 1, 8 und 9 VwGG ist der Vorlageantrag, der von „jeder Partei“ gestellt werden kann. Eine Revision ist dagegen in diesen Fällen gemäß § 25 Abs 2 Z 1 VwGG unzulässig; auch die Beschwerde an den VfGH ist gemäß § 88a Abs 2 Z 2 VfGG ausgeschlossen.

Die Frist für die Einbringung eines Vorlageantrags beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses. Einzubringen ist der Vorlageantrag beim Verwaltungsgericht (vgl § 24 Abs 1 erster Satz VwGG), unmittelbar beim VwGH eingebrachte Vorlageanträge sind an das zuständige Verwaltungsgericht weiterzuleiten (vgl § 62 Abs 1 VwGG iVm § 6 Abs 1 AVG).

Im Lichte des § 24 Abs 1 VwGG („Schrift...

Daten werden geladen...