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VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg)

VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5266-5

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Holzinger/Wutscher/Bergthaler (Hrsg) - VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz

§ 12

Melina Oswald

Literatur

Piska, Säumnisbeschwerdeverfahren und Vorabentscheidungsantrag, ZÖR 1997, 233; Puck, Zuständigkeit des verstärkten Senats, des Dreiersenats und des Einzelrichters, in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen (1999) 13; Sperl, Struktur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts zum Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, ÖJZ 1969, 365; Walter, Über einige Probleme der Organisation der Höchstgerichte, ÖJZ 1969, 370; Wiederin, Die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 33.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Dreiersenate
2- 6
III.
Beschluss auf Fortsetzung im Fünfersenat
7, 8
IV.
Fortsetzung der Zuständigkeit des Fünfersenates
9

I. Allgemeines

1

§ 12 VwGG regelt die Änderung der Senatszusammensetzung gegenüber den Grundzusammensetzungen nach § 11 VwGG (Fünfersenat, Strafsenat). Nach § 12 Abs 1 VwGG sind auch außerhalb von Verwaltungsstrafsachen bestimmte Angelegenheiten im Dreiersenat zu entscheiden. Die Identität des Senates iSd Geschäftsverteilung wird dadurch nicht geändert. § 12 Abs 2 VwGG ermöglicht die Erweiterung von einem Dreiersenat auf einen Fünfersenat. § 12 Abs 3 VwGG fixiert die Zuständigkeit des Fünfersenates, sob...

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