VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 55
Literatur
Fister, Gebühren und Aufwandersatz, in Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015) 301; Marzi/Unger, Der Kostenersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ÖJZ 2009, 350 (354); Schwarzer, Die Klaglosstellung des Beschwerdeführers im Bescheidprüfungsverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ZfV 1984, 1; Thienel, Die Klaglosstellung im Bescheidprüfungsverfahren vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, JBl 1985, 405; Trost, Das Kostenrecht des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl 2024, 218; Ziehensack, Praxiskommentar Kostenrecht (2020).
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
In § 55 VwGG sind die Kostenfolgen der Verfahrenseinstellung gemäß § 33 VwGG wegen formeller Klaglosstellung des Revisionswerbers geregelt. Eine solche liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung durch das Verwaltungsgericht selbst oder durch den VfGH formell aufgehoben wurde. Fällt das Rechtsschutzinteresse des Revisionswerbers auf andere Weise (iS einer materiellen Klaglosstellung) nachträglich weg, kommt nicht § 55, sondern § 58 Abs 2 VwGG zur Anwendung.
2
Die formelle oder „echte“ Klaglosstellung (in einzelnen oder allen Revision...