VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 71
Literatur
Gruber, Einige Problempunkte des VwGG nach seiner Anpassung an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, ZVG 2014, 18.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Arten von Kompetenzkonflikten | ||
A. | Positive (bejahende) Kompetenzkonflikte | ||
B. | Negative (verneinende) Kompetenzkonflikte | ||
C. | Verhältnis zwischen dem Verfahren über Kompetenzkonflikte und dem Revisionsverfahren | ||
III. | Verfahren über Kompetenzkonflikte | ||
A. | Amtswegige Einleitung bzw Antragstellung | ||
B. | Mündliche Verhandlung | ||
C. | |||
IV. | Entscheidung über Kompetenzkonflikte | ||
A. | Ausspruch, dass kein Verfahren eingeleitet wird | ||
B. | Zurückweisung | ||
C. | Entscheidung der Zuständigkeitsfrage in der Sache | ||
D. | Gegenstandslosigkeit und Einstellung | ||
V. | Kosten | ||
I. Allgemeines
1
Gemäß Art 133 Abs 1 Z 3 B-VG erkennt der VwGH über Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten oder zwischen einem Verwaltungsgericht und dem VwGH. Diese Zuständigkeit wurde mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 eingeführt und an der für die ordentliche Gerichtsbarkeit geltenden Rechtslage orientiert, wo Zuständigkeitskonflikte zwischen Gerichten von dem diesen Gerichten übergeordneten gemeinsamen höheren Gericht entschieden ...