VwGG | Verwaltungsgerichtshofgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 7
Übersicht der Kommentierung
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I. Vorschriften über das Dienstverhältnis
1
Grundsätzlich erklärt § 7 Abs 1 VwGG die Bestimmungen über das Dienstverhältnis der Richter des OGH auch für das Dienstverhältnis der Mitglieder des VwGH für maßgeblich. Weiters ist in Art I Abs 2 RStDG angeordnet, dass die in § 7 VwGG angeführten Bestimmungen des RStDG auf Richter des VwGH mit der Maßgabe anzuwenden sind, dass in den §§ 65, 66 und 168 die Worte „des Obersten Gerichtshofes“ durch die Worte „des Verwaltungsgerichtshofes“ ersetzt werden. Insoweit ist auf die Bestimmungen des RStDG sowie einschlägige Kommentierungen dazu zu verweisen.
2
Besondere Regelungen enthält das VwGG etwa betreffend den zu leistenden Amtseid (vgl § 2 Abs 2 VwGG), den Eintritt eines Ausschließungsgrundes nach Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes (§ 3 Abs 1 VwGG) sowie für bestimmte Aspekte der Disziplinarbehandlung (§ 7 Abs 2 VwGG).
II. Disziplinarbehandlung
3
Zunächst verweist auch § 7 Abs 2 VwGG für die „Disziplinarbehandlung“ von Mitgliedern des VwGH und für deren unfreiwillige Versetzung in den Ruhestand auf die für Richter sonst geltenden Rechtsvorschriften. Auch insoweit ist daher auf die Bestimmungen des RStDG sowie ...