Salzburger Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 14 Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
Übersicht der Kommentierung
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I. | Überblick | ||
II. | Europarechtlicher Hintergrund | ||
III. | Verfassungsrechtlicher Hintergrund | ||
IV. | Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte (Abs 1) | ||
A. | Anwendungsbereich der Anzeigepflicht | ||
B. | Erfüllung der Anzeigepflicht | ||
C. | Zu den einzelnen Rechtsgeschäften | ||
D. | Verletzung der Anzeigepflicht | ||
V. | Ausnahmen (Abs 2) | ||
A. | Rechtsgeschäfte im Familienkreis (Z 1) | ||
B. | Abstellplätze und Garagen (Z 2) | ||
C. | Bagatell-Arrondierungen (Z 3) | ||
D. | Rechtsgeschäfte über Grundstücke iSd §§ 13 ff oder §§ 15 ff LiegTeilG (Z 4) | ||
E. | Rechtsgeschäfte für bestimmte öffentliche Zwecke (Z 5) | ||
F. | Rechtsgeschäfte zwischen Miteigentümern (Z 6) | ||
G. | Flugplätze iSd § 35 Abs 2 ROG 2009 (Z 7) | ||
VI. | Zusammenrechnung von Bestandszeiten (Abs 3) | ||
VII. | Pflicht zur Selbsterklärung (Abs 4) | ||
I. Überblick
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Die Anzeigepflicht für bestimmte Rechtsgeschäfte über Baugrundstücke war bislang in § 13c GVG 2001 geregelt. Diese Anzeigepflicht wird dem Grunde nach durch § 14 übernommen, wobei sich diverse Änderungen ergeben. So war bspw bislang die Anzeige an den Bürgermeister zu erstatten, nunmehr allerdings gegenüber dem Grundverkehrsbeauftragten gem § 45. Neu eingeführt wurde auch die Aufnahme einer Se...