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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 70 Verweisungen

Siegfried Kainz/Jonas von Wallpach

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Im S.GVG 2023 enthaltene Verweise auf andere Gesetze gelten als Verweisungen auf jene Fassungen der verwiesenen Gesetze, die § 70 bestimmt. Es werden die verwiesenen Gesetze jeweils mit Titel, Fundstelle der Stammfassung und Fundstelle jener Novellen angeführt, auf deren Fassung verwiesen wird. Maßgeblich ist daher ausschließlich jene Gesetzesfassung, die mit Inkrafttreten der in § 70 genannten letzten Novelle an diesem Tag in Kraft stand. Spätere Novellen dürfen beim Verweis nicht berücksichtigt werden, gleich welchen Inhalts und unabhängig davon, wann diese in Kraft getreten sind. Es handelt sich somit um statische Verweisungen, die den legistischen Richtlinien des BKA entsprechen. Das heißt, dass Novellen der verwiesenen Gesetze nur dann Berücksichtigung finden, wenn § 70 abgeändert werden würde.

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