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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 26 Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung

Christian Herzog

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1, 2
II.
Versagungstatbestände Z 1 bis Z 4
3- 6
III.
Eintrittsrecht Z 5
7- 11

I. Überblick

1

Die Versagungstatbestände des § 13 Abs 1 Z 1 bis Z 4 GVG 2001 finden sich wortgleich auch in § 26 wieder.

2

Das in Z 5 angeführte Eintrittsrecht, stellt einen Versagungstatbestand für jene Fälle dar, dass ein Inländer seine Bereitschaft erklärt und im Stande ist, das gegenständliche Objekt zu denselben Konditionen zu erwerben. Die Z 6 wiederum gibt inhaltlich unverändert den § 13 Abs 2 Z 2 GVG 2001 wieder.

II. Versagungstatbestände Z 1 bis Z 4

3

Z 1 sieht vor, dass hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung des Objektes zu prüfen ist, ob diese nach raumordnungsrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

4

Z 2 verweist auf den Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden. Dieser findet sich in der Form bzw auch in Zusammenhang mit Bauland ua in den Grundsätzen und Leitlinien der Landesentwicklung Salzburger Landesentwicklungsprogramm aus dem Jahr 2022 (und auch in der Vorgängerversion) und in den Zielen und Grundsätzen des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wieder und wird im Einzelfall entsprechend auszulegen sein.

5

Z 3 führt als Versagungstatbestand die Verwendung von öffentlic...

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